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Allgemeine Informationen zum Kleinkinder-Schwimmkurs (KKS)

Allgemeine Informationen zum Kleinkinder-Schwimmkurs (KKS)

  • Empfohlenes Mindestalter des Kindes: 6 Jahre, jüngere Kinder nach Absprache möglich
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: idR. 1. Stunde
  • Anzahl der Kursstunden: idR. 10 Stunden
  • Kursgebühr: 100 Euro 
  • Eine abgeschlossene Wassergewöhnung ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Schwimmkurs. 
  • Für Kinder ab 5 Jahren ist zusätzlich pro Schwimmstunde eine Gebühr von 2,50 Euro an das Schwimmbad zu entrichten. Einzahlung und Abführung erfolgt über die DLRG Rheinböllen. Bei Kursen mit Elternbeteiligung sind zusätzlich 4€ pro besuchter Kursstunde zu entrichten.
  • Die Zeiten der Schwimmkurse werden gesondert festgelegt und den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Die Kursplätze sind begrenzt.

Eltern, die ihr Kind gerne zu einem solchen Kurs anmelden möchten, werden gebeten sich unter dem Menüpunkt "Eintrag in die Warteliste" vorzumerken. Steht der Platz in einem Kurs für ihr Kind zur Verfügung, werden sie von unserem KKS-Team darüber informiert. Es können immer 10 Kinder einen solchen Kurs besuchen, dies richtet sich nach dem Platz auf der Warteliste. Erst dann erfolgt auch eine verbindliche Anmeldung, zu der Sie dann u.a. auch die Erklärung abgeben.

Aufgrund der immer weiteren Fortschreibung von Schwimmbadschließungen, sind unsere Schwimmkurse sehr stark gefragt, so dass, die regelmäßig angebotenen Schwimmkurse und Kurse zur Wassergewöhnung schnell ausgebucht sind. 

Für die Teilnahme an diesem Kurs ist eine Unbedenklichkeitserklärung auszufüllen und in der ersten Schwimmstunde abzugeben. Mir der Unbedenklichkeitserklärung bestätigen Sie uns, dass Ihr Kind zur Zeit körperlich gesund ist, und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie noch einmal mit Ihrem betreuenden Arzt Rücksprache halten. Dieser Arztbesuch ist jedoch keine Pflicht und beruht auf freiwilliger Basis.

Während der Schwimmstunde wird Ihr Kind von uns betreut, Sie als Elternteil müssen je nach Kurs nicht mit ins Schwimmbad, falls Sie jedoch mit ins Wasser möchten, müsse Sie ebenfalls Eintritt bezahlen. Achtung: In diesem Fall sind Sie weiterhin die zur Aufsicht verpflichtete Person, die Aufsichtspflicht geht nicht an die DLRG Rheinböllen über (so jedenfalls ist die gängige Rechtsprechung, Stichwort Aufsichtsplichtverletzung). 

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir, Ihr Kind vor der Schwimmstunde schwimmfertig zu machen. Übergeben sie Ihr Kind an den vereinbarten Ort im Schwimmbad an einen unserer Übungsleiter. Dort beginnt unsere Aufsichtspflicht. Nach der Schwimmstunde holen Sie Ihr Kind auch wieder ab. 

Sollte eine von uns geplante Kursstunde nicht stattfinden, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Für Kursstunden, die Sie aus persönlichen Gründen nicht besuchen konnten, können wir keinen Ersatz leisten. Falls Ihr Kind nicht am Schwimmkurs teilnehmen kann, teilen sie diese Info per eMail kurz mit.

Für das von Ihnen in uns gesetzte Vertrauen bedanken wir uns!

 

 

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